Handlungsbedarf bei der Kennzeichnung von Kaninchenfleisch in Tierfutter
Recherchen des Tierschutzbündnisses „Kaninchenmast, nein danke“ decken auf, was viele wohl schon immer geahnt haben: Die Herkunft des für Tierfutter verwendeten Kaninchenfleisches ist nur schwer nachvollziehbar, Rückschlüsse auf die Haltungsbedingungen der Tiere werden von den Herstellern möglicherweise bewusst verhindert.
Auf Anregung interessierter Verbraucher schrieb das Tierschutzbündnis „Kaninchenmast, nein danke“ die Hersteller von insgesamt 22 verschiedenen Sorten von Katzen‑ und Hundefutter an und bat um eine Stellungnahme zur Herkunft von im Futter enthaltenem Kaninchenfleisch. Die Rücklaufquote nach einigen Wochen und mehrmaliger Erinnerung lag bei 50 %.
Zwei der angeschriebenen Futterproduzenten gaben an, für ihre Produkte kein Kaninchenfleisch (für Nassfutter) oder Fleischmehl aus Kaninchenfleisch (für Trockenfutter) zu verarbeiten, ein Konzern (LIDL) gab mit Verweis auf eine laufende Untersuchung in anderem Zusammenhang keine Stellungnahme ab. Viele der Befragten wiesen auf einen hohen Stellenwert von Tierschutzgedanken in ihrem Unternehmen hin. Die ausdrückliche Ablehnung der Massentierhaltung von Kaninchen ist jedoch nur für einen Futtermittelhersteller (Markus Mühle GmbH) Grund genug, auf die Verarbeitung von Kaninchenfleisch zu verzichten. Der Drogeriekonzern dm unterstreicht, den Anteil von kaninchenfleischhaltigen Produkten aus dem Sortiment an Tierfutter, welches unter dem Namen Dein Bestes vertrieben wird, auf drei von hundert einzelnen Produkten reduziert zu haben.
Fast alle Hersteller von Futtermitteln weisen bezüglich der Haltungsbedingungen von Kaninchen – teilweise explizit – darauf hin, dass der Weg bis zur Mastfarm nicht nachzuvollziehen ist, da in der Regel Schlachthöfe, Händler und Großproduzenten zwischengeschaltet sind. Deshalb könne man keine Auskunft erteilen, aus welcher Haltungsform das Fleisch der Tiere stammt.
Dabei berufen sich mehrere Hersteller auf den Einkauf von Fleischmehl eines französischen Großhändlers, einige auf norddeutsche Händler von Schlachtabfällen bzw. Schlachthöfe. Mehrere Produzenten, darunter Interquell (Happy Dog) und Nestlé (Nestlé Purina Pet Care) betonen, dass sie ausschließlich Nebenprodukte verwenden, die bei der Herstellung von Produkten für menschliche Ernährung anfallen.
Alle Produzenten jedoch berufen sich auf EU-Richtlinien (EU VO 98⁄58; 1774⁄2002), die eine artgerechte Aufzucht und Haltung der Tiere garantieren sollen. Doch was besagen diese Richtlinien? Die „EU-Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (98⁄58)“ legt Mindestnormen fest. Diese Vorschriften jedoch sind allesamt normativ, nicht absolut. So heißt es in der Norm „für Tiere, die ständig oder regelmäßig angebunden oder angekettet sind oder die sich ständig oder regelmäßig in Haltungsvorrichtungen befinden“: Es müsse Platz zur Verfügung stehen, der „nach praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen nach ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.“ Des Weiteren seien „Unterkünfte so zu konstruieren und zu warten, dass die Tiere keine Verletzungen durch scharfe Kanten oder Unebenheiten erleiden.“
Die Einhaltung dieser Richtlinien sowie die Gesundheit der Tiere sollen der regelmäßigen tierärztlichen Überwachung unterliegen. Die Richtlinie 1774⁄2002 schreibt die Regeln für die Schlachtung von Tieren vor, sie sagt über die tatsächlichen Haltungsbedingungen nichts aus.
Zwar sind die EU-Mitgliedsstaaten angehalten, die Richtlinien umzusetzen, doch zeigen die Recherchen des Tierschutzbündnisses „Kaninchenmast, nein danke“, dass die Realität in deutschen und europäischen Kaninchenmastfarmen anders aussieht. Das geforderte „angemessene“ Platzangebot unterliegt dem Ermessen der Züchter; so sind die Maße von Kaninchenkäfigen zwar weitgehend standardisiert, entsprechen aber weder in Form noch Größe den artgemäßen Anforderungen der Tiere. Die Berufung auf die EU-Vorgaben als Antwort auf die Frage nach den Haltungsbedingungen für Kaninchen ist ein Selbstschutz der Unternehmen, über tatsächliche Bedingungen sagen diese jedoch nichts aus.
Das Tierschutzbündnis „Kaninchenmast, nein danke“ sieht hier großen Handlungsbedarf zur Schaffung von Transparenz. Wir fordern die Kennzeichnung der Herkunft von Kaninchenfleisch in allen Produkten, der Sektor Tiernahrung ist hier nur einer von vielen. „Solange die Kennzeichnung der Herkunft des Fleisches nicht verpflichtend eingeführt wird, werden die Konzerne nach wirtschaftlichen Prinzipien handeln, das bedeutet: kostensparend den höchstmöglichen Gewinn zu erstreben. Sparen geht immer auf Kosten der Tiere. Aus diesem Grunde fordern wir den verantwortungsbewussten Verbraucher auf, sich mit uns für eine sofortige Kennzeichnungspflicht einzusetzen“, betonte Ingo Schulz, Sprecher des Tierschutzbündnisses.
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